Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsverhältnisse zwischen der Firma Agentur Sprachkultur GmbH (nachfolgend „Agentur Sprachkultur“ genannt) und deren Kunden. Sofern die nachfolgenden Geschäftsbedingungen mit allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter, die mit der Agentur Sprachkultur in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch stehen, gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen als maßgeblich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die andere Seite eine gleichartige „Vordringlichkeitsklausel“ verwendet oder die Agentur Sprachkultur ihre Leistungen vorbehaltlos/ ohne Widerspruch gegen entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erbringt.
Der Vertrag mit der Agentur Sprachkultur kommt zustande, wenn die Agentur Sprachkultur den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt oder die Leistung tatsächlich erbringt. In den Fällen, in denen die Agentur Sprachkultur den Vertragsschluss durch ein konkretes (nicht freibleibendes), schriftliches Leistungsangebot anträgt, kommt der Vertrag mit schriftlich erklärter Annahme oder durch tatsächliche Annahme der Leistungen durch den Kunden zu Stande.
Die Agentur Sprachkultur bietet Ihren Kunden professionelle Übersetzungsdienstleistungen (Dolmetschertätigkeiten, textliche Übersetzungen und andere Sprachdienstleistungen) an.
Die konkrete Tätigkeit, den Lieferzeitpunkt sowie das auf die jeweilige Tätigkeit geschuldete Entgelt vereinbaren die Parteien in der Regel im Rahmen einer gesonderten Auftragsvereinbarung.
Für die jeweiligen Übersetzungstätigkeiten steht es der Agentur Sprachkultur frei, sich der Dienste eines qualifizierten Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
Soweit der Kunde im Rahmen der Übersetzungsdienstleistung individuelle Serviceleistungen (Vervielfältigungen, Beglaubigungen) in Auftrag gibt, gelten auch hierfür die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Die Agentur Sprachkultur wird die ihr übertragenen Serviceleistungen mit der gebotenen Sorgfalt betreiben.
Soweit die Agentur Sprachkultur eine textliche Übersetzungsdienstleistung übernimmt, erfolgt der Versand der Übersetzung nach Wünschen des Kunden per E-Mail, Kurier oder Post. Eine Lieferung gilt gegenüber Unternehmern als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar abgeschickt wurde. Als Nachweis genügt ein Absenderprotokoll. Das Versandrisiko trägt der Kunde.
Es gelten grundsätzlich die individuell zwischen der Agentur Sprachkultur und dem Kunden vereinbarten Entgelte. Im Falle eines Eiltauftrages, der innerhalb von 24 Stunden abzuschließen ist, kann das Entgelt um 50% erhöht werden.
Die Agentur Sprachkultur ist berechtigt für Spesen und Auslagen eine Auslagenpauschale in Höhe von 30,00 € (zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.) je Auftrag zu berechnen, es sei denn die Agentur Sprachkultur entstehenden Auslagen sind tatsächlich höher. In diesem Fall sind die höheren Auslagen durch den Auftraggeber zu erstatten.
Die Bezahlungen des Kunden haben grundsätzlich bargeldlos, nämlich im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs zu erfolgen. Die Leistungen der Agentur Sprachkultur werden grundsätzlich durch Rechnungslegung fällig gestellt. Vollständiger Rechnungsausgleich ist i.d.R. innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu veranlassen. Kommt der Kunde der Entgeltpflicht nicht binnen 30 Kalendertagen nach Rechnungserhalt nach, so befindet er sich in Verzug. Maßgelblich ist der Geldeingang bei der Agentur Sprachkultur.
Die Agentur Sprachkultur ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss gegenüber dem Kunden zu fordern. Angemessen ist stets die Hälfte des avisierten Gesamtrechnungsbetrages. Beträgt das Rechnungsvolumen mehr als 6.000,00 € brutto, so ist ein Vorschuss von zwei Dritteln der Rechnungssumme angemessen.
Der Kunde ist zur Mitwirkung an der Dienstleistung der Agentur Sprachkultur in dem Umfang verpflichtet, wie es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur Sprachkultur bereits bei der Auftragserteilung die Zielsprache, Thema, Fachgebiet und im Falle von textlichen Übersetzungen auch den Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologien sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Lieferzeit und Ausführungsform anzugeben.
Rahmeninformationen und ergänzende Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind der Agentur Sprachkultur vom Kunden unaufgefordert mit der Auftragserteilung zu überlassen.
Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Agentur Sprachkultur.
Sofern der Kunde die bei der Agentur Sprachkultur in Auftrag gegebene Leistung storniert oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht ausübt, gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen.
Im Falle der Stornierung/Rücktritt bei schriftlichen Übersetzungsaufträgen nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden ist die Agentur Sprachkultur berechtigt, bis zu 50% des Gesamtpreises zu berechnen.
Im Falle der Stornierung/Rücktritt bei Dolmetscheraufträgen ist die Agentur Sprachkultur berechtigt, eine einmalige Stornierungsgebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (19%) zu berechnen, wenn der Auftraggeber bis zu 14 Tage vor Leistungsbeginn die Stornierung/Rücktritt schriftlich ankündigt. Im Falle der Stornierung bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn werden darüber hinaus keine weiteren Stornierungskosten berechnet.
Bei einer Stornierung/Rücktritt im Zeitraum zwischen 13 und 7 Kalendertagen vor Leistungsbeginn werden dagegen 50 % des beauftragten Gesamtpreises, bei Stornierung/Rücktritt im Zeitraum 7 bis 5 Kalendertage vor Leistungsbeginn werden 65 % des beauftragten Gesamtpreises, bei Stornierung/Rücktritt im Zeitraum 5 bis 2 Kalendertage vor Leistungsbeginn werden 85% des beauftragten Gesamtpreises und bei Stornierung/Rücktritt weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn werden 100 % des beauftragten Gesamtpreises berechnet.
Die Haftung der Agentur Sprachkultur für vertragliche Pflichtverletzungen und Ansprüche aus deliktischer Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für solche Schäden beschränkt, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden zum Gegenstand haben. Für Schäden an diesen Rechtsgütern haftet die Agentur Sprachkultur unbeschränkt.
Bei Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, wird die Haftung für andere als die vorgenannten Rechtsgüter hinsichtlich des Verschuldens auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und hinsichtlich des Schadens auf den voraussichtlichen Schaden beschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden wird bei diesen Kunden ferner eine Haftungshöchstgrenze von 1.000,00 € vereinbart.
Soweit keine spezielle Übersetzungsform vereinbart wird, ist eine Übersetzung geschuldet, die dem allgemein üblichen Standard entspricht.
Ist ein Mangel auf eine fehlerhafte oder unvollständige Information des Kunden, auf die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten gem. Ziffer V. dieses Vertrages oder auf fehlerhaftes Quellmaterial (z.B. Originaltexte) zurückzuführen, so ist die Haftung der Agentur Sprachkultur für die hieraus entstehenden Schäden ausgeschlossen. Die Agentur Sprachkultur haftet weiterhin nicht für Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.
Rügt der Kunde nicht fristgerecht oder unverzüglich gilt die durch die Agentur Sprachkultur erbrachte Leistung als ordnungsgemäß erbracht. Die verspätete Mängelrüge wird im Falle einer streitigen Auseinandersetzung zwischen den Parteien nicht gehört (Einwendungsverzicht). Sie berechtigt insbesondere nicht zur Minderung der Entgeltforderung oder zur Ausübung eines anderen Gewährleistungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechts.
Die Agentur Sprachkultur ist grundsätzlich alleinige Inhaberin des Urheberrechts an der Übersetzung.
Wird die Agentur Sprachkultur aufgrund der Übersetzung wegen der Verletzung von Urheberrechten (auch durch
Dritte) in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, die Agentur Sprachkultur hiervon freizustellen.
Bis zum vollständigen Ausgleich aller Entgeltforderung aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden behält sich die Agentur Sprachkultur das Sicherungseigentum an der Übersetzung und den eingebrachten Unterlagen vor.
Die Agentur Sprachkultur verpflichtet sich, die ihr aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Sie wird diese Informationen insbesondere nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die der Agentur Sprachkultur durch die jeweilige Übersetzungsdienstleistung kenntlich gewordenen Informationen. Weitere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch über den Bestand der Geschäftsbeziehung hinaus.
Von der Geheimhaltungspflicht sind lediglich solche Informationen des Kunden ausgenommen, welche allgemein zugänglich oder bekannt sind oder geworden sind.
Der Kunde als Unternehmer willigt ein, dass sein Name und Adressdaten als Referenz zur Veröffentlichung ohne zeitliche Begrenzung benutzt werden kann. Details über den Auftrag umfasst dieses Recht nicht.
Grundlage für Verträge mit Agentur Sprachkultur ist ausschließlich die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit einem Kunden, der keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von der Agentur. Sprachkultur Ist der Kunde Kaufmann oder eines der in § 38 ZPO genannten Rechtssubjekte, soll der zuständige Gerichtsstand der des Geschäftssitzes der Agentur Sprachkultur sein. Die Agentur Sprachkultur ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Mündliche Zusagen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen können grundsätzlich nur von vertretungsberechtigten Personen der Agentur Sprachkultur abgegeben werden und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.